Neuordnung der ZFA-AUSBILDUNG ZUM 01.08.2022
Zum 01.08.2022 trat die neue ZFA-Ausbildungsverordnung und die neue Lehrplanrichtlinie ZFA in Kraft.
Es blieb bei der Berufsbezeichnung "Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter". Auch der Grundsatz einer dreijährigen Berufsausbildung und die grundsätzliche Ausbildungsstruktur wurde beibehalten. Mehr Gewicht bekamen die Inhalte „Arbeits- und Praxishygiene, Medizinprodukteaufbereitung“ „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“, „Kommunikation“, Qualitätsmanagement“ sowie „Digitalisierung und Datensicherheit“. Größte Neuerung ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung, d.h. die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Dafür gibt es zukünftig einen ersten und zweiten Teil der Abschlussprüfung. Die ersten Prüfungen nach der neuen Ausbildungsstruktur finden voraussichtlich im Jahr 2024 statt.

hintere Reihe v.l.: StD Meyer, OStRin Bauer, OStR Neundörfer, StD Hacker, OStRin Rohjans ¦vordere Reihe v.l.: OStRin Nöth, OStRin Schrapel, OStRin Hartlieb, StDin Hoch |
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v.l.: Frau Dr. Keßler-Brandt, Frau Dr. Hey, Herr Dr. Grosser und Herr Dr. Kleinwechter |
Berufsbild
Zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen Zahnärzte und -ärztinnen bei allen Tätigkeiten in einer Praxis. Sie empfangenund betreuen die Patienten, organisieren die Praxisabläufe und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.
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Berufsbild
Die Fachkräfte für Lagerlogistik sind sowohl im operativen als auch im dispositiven Bereich der Lager der Industrie, des Handwerks, des Handels, der Spedition oder anderer logistischer Dienstleister beschäftigt. Arbeitssicherheit und Umweltschutz haben für die Fachkraft für Lagerlogistik eine besondere Bedeutung; deshalb wird während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür entwickelt.
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